- Preise gültig gemäss angefragten Mengen.
- Nach Liefer- und Montagebeginn wird nach Baufortschritt verrechnet.
- Wenn im LV nicht anders gefordert, gehen wir von einem Standardstützabstand ab 1,5 m aus.
- Soweit nicht anders angegeben, sind bauaufsichtlich zugelassene Dübel für die Befestigung an normalen
Betondecken/-wänden berücksichtigt. Nicht einkalkuliert sind andere Befestigungen (z.B. an Hohlkammer-oder isolierten Decken, an Mauerwerk oder mit Injektionsankern).
- Kranzüge und Stapler gehen zu Lasten der Bestellerin/
bauseits.
- Frachtkostenanteil inkl. LSVA pro Lieferung 4,5% des Netto-Warenwerts, mind. CHF 90.-, gilt auch für Teil-
und Restlieferungen.
- Hebebühnen werden
bauseits zur Verfügung gestellt.
- Die Montagepreise gelten bei frei zugänglicher Fläche für die Hebebühne. Allfällige Wartezeiten infolge
zugestellter Bereiche werden zum Regieansatz nach Aufwand verrechnet.
- Parkiermöglichkeiten werden
bauseits zur Verfügung gestellt.
- Materialanlieferung am Vortag des Montagebeginns, Entgegennahme durch Bestellerin.
- Ablad von LKW mit Paletten an gut zugänglicher Stelle max. 30 m von Montageort (je nach Bedarf, Kran,
Stapler oder Palettroli
bauseits kostenfrei zur Verfügung).
- Zugänglichkeit von Abladeort bis Montageort
bauseits vorbereitet (je nach Bedarf stehen Rampen, Kran,
Baulift, Stapler, Palettroli
bauseits kostenfrei zur Verfügung); kein Unterbruch durch Treppen u.a.
- 10 cm vor- und nach Mauerdurchbrüchen wird das Trasse unterbrochen.
- Mindestdauer bei Montage in Etappen ist ein Arbeitstag.
- Wiederaufnahme der Montagearbeiten nach im ursprünglichen Programm nicht vorgesehenem Baustopp mit
Vorlaufzeit von mind. 10 Arbeitstagen.
- Die Preise der PohlCon AG setzen vermasste, koordinierte und freigegebene Montagepläne in Papierform
Massstab 1:50 voraus, die mindestens 5 Arbeitstage vor Montagebeginn kostenlos zur Verfügung stehen.
- Die Koordination mit anderen Gewerken/Komponenten erfolgt bauseits.
- Planungsleistungen, Zeichnungserstellung oder Dokumentationen sind in den Preisen der PohlCon AG nicht
enthalten.
- Unter Revisionsplänen sind manuelle Roteintragungen in die Ausführungspläne zu verstehen.
- Die Kennzeichnung von Kabeltrassen ist nicht Bestandteil des Leistungsumfanges der PohlCon AG.
- Die Preise beruhen auf Baufreiheit und einer kontinuierlichen Montage ohne Unterbrechungen in normaler
Arbeitszeit.
- Hebebühne und Rollgerüste sind nicht im Leistungsumfang und werden bauseits zur Verfügung gestellt.
- Der Potentialausgleich gemäss DIN VDE 604, Teil 1, an den Verbindungsstellen der Kabelbahnen wird gewährleistet. Erdungsmassnahmen oder Überbrückungen bei Trassenunterbrechungen sind nicht im Leistungsumfang der PohlCon AG enthalten.
- Maurer-, Stemm- und Kernbohrungsarbeiten sowie Ausschnitte in Wärmedämmungen sind nicht im
Leistungsumfang der PohlCon AG enthalten.
- Deckel für Kabelbahnen werden nur als reine Lieferung angeboten; die Montage erfolgt bauseitig.
- Montage-Einheitspreis bezieht sich auf Trasse mit Ausleger und Deckenstiel an Betondecke oder Betonwand
montiert.
- Sind C- oder Montageschienen als laufende Meter ausgeschrieben, beträgt die abgerechnete Mindestlänge
1 m je Stück unabhängig der tatsächlichen Länge.
- Das Öffnen und Wiederverschliessen von Doppelböden und Zwischendecken (inkl. Brandschutz- und
Akustikdecken) ist in den Preisen nicht enthalten.
- Sofern nicht anders gefordert, werden max. 5 Stk. Rinnenunterbrechungen an Wänden berücksichtigt.
- Transportkosten für Zusatzlieferungen, die durch bauseitige Planungs- und Ausführungsänderungen
entstehen, sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden zusätzlich verrechnet.
2.4.2 Mit dem Einheitspreis abgegolten sind
- Einmalige An- und Abreise einschliesslich Fahrzeit, Fahrgeld und Auslösung.
- Vorhalten der Montagewerkzeuge und Gerüste für Montagehöhen bis 3.50 m über einer Montageebene
einschliesslich deren An- und Abtransport.
- Montage katalogmässiger Materialien mit unveränderter Ausführung bei frei zugänglichem Montageort und
Montagehöhen bis 3.50 m über einer Montageebene (Fussboden, befahrbare, feste Bühne etc.).
- Materialtransport auf der Baustelle bis zu 30 m Entfernung ab Lagerplatz bzw. Abladeort bis zum Montageort.
Der Transport auf andere Höhen wie Stockwerke, Bühnen etc. ist nur dann eingeschlossen, wenn geeignete Hilfsmittel wie Kran, Stapler, Baulift, Palettroli zur kostenlosen und jederzeitigen Benutzung zur Verfügung stehen.
2.4.3 Zusätzliche Verrechnung
Alle darüber hinausgehenden Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. PohlCon AG ist berechtigt, insbesondere folgende Leistungen nach Zeitaufwand zu berechnen:
- Regieansatz gemäss Vertrag / Offerte oder besonderer Vereinbarung.
- Technikräume, Feinverteilung und Sonderkonstruktionen werden im Aufwand auf Regie verrechnet.
- Von der Bauleitung angeordnete, ausservertragliche Arbeiten (insbesondere Bestellungsänderungen).
- Montagemehraufwand wegen Abweichens der tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle von den
Grundlagen des Angebotes.
- Materialtransport auf der Baustelle bei Überschreiten der vorgenannten Distanzen / Umstände.
- Demontieren und Wiedermontieren von bereits ordnungsgemäss montiertem Material.
- Abändern des katalogmässigen Materials während der Montage.
- Mehraufwand durch nachträgliche Montagearbeiten mit Arbeitsplatzwechsel in einem Bauabschnitt, in dem
die Arbeiten von PohlCon AG bereits beendet sind.
- Freilegen von Schlitzen an vorhandenen Hohlschienen.
- Bauseitig bedingte Wartezeiten, die nicht von PohlCon AG verschuldet sind.
- Baubesprechungen mit dem bauleitenden Monteur von PohlCon AG und Erstellen von Materialauszügen bei Anlagen oder Anlageteilen, für die der PohlCon AG keine verbindlichen Montagezeichnungen bei Montagebeginn vorliegen oder bei denen die Trassenführung jeweils in Besprechungen festgelegt wird.
- Die Preise beruhen auf Baufreiheit und einer kontinuierlichen Montage ohne Unterbrechungen in normaler Arbeitszeit. Bei nicht durch uns verschuldete Montageunterbrechungen werden die An- und Abfahrt der Monteure sowie die erneute Baustellensicherung u.ä. zusätzlich pauschal mit CHF 850.- und bei höheren Kosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet und in Rechnung gestellt.
2.5 Leistungsumfang bei Baulohnmontagen (Stundenlohnarbeiten)
1. Stundensatz für Leistungen nach Aufwand/in Regie gemäss Vertrag / Offerte.
Mit dem Stundenlohn abgegolten ist das Vorhalten der Montagewerkzeuge und geeignete Gerüste für Montagehöhen bis 3.50 m über einer Montageebene.
2. Bei der Ermittlung der zu berechnenden Stunden wird der Zeitbedarf für folgende Leistungen einbezogen:
- Versenden des Montagewerkzeuges einschliesslich der Gerüste zur Baustelle.
- Fahrzeit für die An- und Abreisen des Montagepersonals und des bauleitenden Monteurs.
- Abladen des Lieferfahrzeuges, Materialtransport auf der Baustelle, Aufbau der Gerüste.
- Baubesprechung mit dem bauleitenden Monteur von PohlCon AG und das Erstellen von Materialauszügen. - Montage des Materials nach Vorgaben bauseits einschliesslich aller angeordneten Abänderungen.
- Kontrollen, Abnahmen.
- Rückführung der Montagewerkzeuge, des Rüstzeuges und des überzähligen Materials.
2.6 Montagezeit
- Die Montage wird während der tariflichen Arbeitszeit ausgeführt.
- Die PohlCon AG ist berechtigt, für von der Bestellerin veranlasste Überstunden, Feiertags-, Nacht- und
Wochenendarbeiten Zuschläge in Höhe der tariflich und gesetzlich bedingten Mehrkosten zu berechnen.
- Besteht seitens der Monteure ein tariflicher Anspruch auf Schmutzzulage, Höhenzulage etc. infolge der
Gegebenheiten auf der Baustelle, so ist die PohlCon AG bei Stundenlohnarbeiten berechtigt, entsprechende Zuschläge zu berechnen.
- Verlängert sich die Ausführung aus Gründen, welche die PohlCon AG nicht zu vertreten hat, hat sie Anspruch
auf Ersatz der Mehraufwendungen.
- Die PohlCon AG ist bei nicht von ihr zu vertretender Bauunterbrechung berechtigt, für bereits angeliefertes
Material nach ihrer Wahl Teilabnahme und Teilvergütung zu verlangen sowie die Überlassung eines abschliessbaren Lagerraumes. Andernfalls darf die PohlCon AG das Material wieder auf Kosten der Bestellerin zurücktransportieren und (nach Ende der Unterbrechung) neu anliefern lassen.
- Dies gilt auch, wenn termingerecht geliefertes Material nicht montiert werden kann, weil bauseitige
Vorleistungen fehlen.
2.7 Montage mit Funktionserhalt
- Tragsysteme mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102 abweichend von Normtrag-konstruktionen
können eingesetzt werden, wenn diese gemeinsam mit den einzusetzenden Kabeln geprüft wurden.
- Sondertragkonstruktionen ohne zusätzliche Gewindestangen sind derzeit geprüft mit Kabeln von Leoni
Studer AG, Kabelwerk Eupen AG und Dätwyler Cables GmbH.
- Für Kabelanlagen nach DIN 4102 sind die ABP´s der Kabelhersteller massgebend und zwingend einzuhalten.
- Entsprechende Informationen erhalten Sie unter www.puk.com/downloads/funktionserhalt-e30-e90-din-
4102-teil-12.
2.8 Einsatz von Subunternehmen
Die PohlCon AG ist berechtigt, ihre Montageleistungen durch qualifizierte Subunternehmer zu erbringen
2.9 Leistungen der Bestellerin
Mit der Auftragserteilung sichert die Bestellerin die nachstehenden, für PohlCon AG kostenlosen Leistungen
zu:
- Deutschsprachige Bauleitung vor Ort, die für Anweisungen (einschliesslich Stundenlohnarbeiten, Nachträge
und technische Festlegungen) und Ausmassaufnahmen bevollmächtigt ist.
- Trockene Arbeitsräume, Temperatur im Innenbereich min. 12 °C.
- Baustrom für Platzbeleuchtung und Elektrowerkzeuge, Stromanschlüsse 380/220 V in max. 50 m Entfernung
des jeweiligen Arbeitsplatzes.
- Unfallsichere Gerüste für Montage in einer Höhe von über 3.50 m über Montageebene.
- Die jeweilige Montageebene unter den einzelnen Montagepunkten ist frei von allen Materialien und mit einem
Fahrgerüst befahrbar.
- Abschluss aller bauseitigen Vorleistungen und insbes. sämtlicher Maurer- und Stemmarbeiten.
- Abschliessbarer, beleuchteter Raum zur Lagerung von Werkzeugen und Kleinmaterialien.
- Ausreichender Platz für Baubaracken und Materialeinlagerung bei Grossbaustellen.
- Angemessene Umkleidemöglichkeit, Waschwasser und sanitäre Einrichtung.
- Schutz der von PohlCon AG ausgeführten Leistungen, soweit die Räumlichkeiten vor Abnahme Dritten
(insbesondere Nebenunternehmern) zugänglich sind.
- Gegebenenfalls erforderliche Baufeinreinigung.
2.10 Kontrolle / Abnahme
Bodenkanal: Kontrolle und Abnahme des Bodenkanals müssen vor Eingiessen des Unterlagsbodens
bauseits am Tag der Fertigstellung Montage (Aufstellen, Nivellieren und Befestigen), spätestens aber am Folgetag erfolgen.
Wird der Termin «Kontrolle und Abnahme» bauseits nicht bis spätestens am Folgetag der Fertigstellung der Montage wahrgenommen, gilt der Bodenkanal (mit Ausnahme verdeckter Mängel) als mangelfrei abgenommen.
Der Bodenkanal gilt in jedem Fall als durch Inbetriebnahme abgenommen und mängelfrei genehmigt (mit Ausnahme verdeckter Mängel),
- wenn die (provisorischen Holz oder die Stahl-) Deckel und/oder Quertraversen für den Kabelzug bauseits
entfernt werden oder
- mit dem Beginn des Eingiessens des Unterlagsbodens bauseits.
Bis zum vollständigen Aushärten des Unterlagsbodens bauseits
- darf das auf dem Rohboden montierte Bodenkanalsystem weder begangen noch anderweitig belastet oder
verändert werden;
- muss bauseits seitlich am Bodenkanal entlang ein Stellstreifen (SIA-Norm V251/1/5.73) angebracht sein;
- ist der aufgestellte und nivellierte Bodenkanal bauseits vor Beeinträchtigungen (Verschiebungen /
Verrutschungen) durch Nebenunternehmer oder andere Dritte zu schützen.
- Offene Kanalschalen (ohne Deckel) dürfen zu keinem Zeitpunkt (weder vor noch nach dem Eingiessen des
Unterlagsbodens) begangen noch anderweitig belastet werden. Die werkseitig garantierte Stabilität des Kabelkanals ist wesentlich vom aufgelegten Stahldeckel abhängig.
- Es wird empfohlen, dass mindestens die seitlichen Kanalprofile des Bodenkanals immer untergossen
werden.
- Bodendosen Feinnivellierung erfolgt bauseits.
Kabelkanal: Kontrolle und Abnahme müssen am Tag der Fertigstellung Montage, spätestens aber am Folgetag erfolgen.
Wird der Termin «Kontrolle und Abnahme» bauseits nicht bis spätestens am Folgetag der Fertigstellung der Montage wahrgenommen, gilt der Kabelkanal (mit Ausnahme verdeckter Mängel) als mangelfrei abgenommen.
Der Kabelkanal gilt in jedem Fall als durch Inbetriebnahme abgenommen und mängelfrei genehmigt (mit Ausnahme verdeckter Mängel),
2.11 Ausmass
- Die Bestellerin hat Montagearbeiten gemeinsam mit PohlCon AG auszumessen und abzunehmen, bevor
diese durch nachfolgende Leistungen verdeckt oder von nachfolgenden Gewerken in Benutzung genommen werden – gegebenenfalls im Wege der Teilabnahme.
- Sollte von Seiten der Bestellerin trotz Terminabsprache kein Beauftragter zur Erstellung des Ausmasses anwesend sein oder werden Montageleistungen von PohlCon AG vor einer Aufnahme des Ausmasses verdeckt, ist PohlCon AG berechtigt, nach einem von ihr erstellten Ausmass abzurechnen.
- PohlCon AG ist bei durch Folgearbeiten verdeckten Leistungen berechtigt, die Mengen gemäss
Planunterlagen mit einem Sicherheitszuschlag von 10 % abzurechnen.
- Die Kosten für eine von der Bestellerin gewünschte nochmalige Anreise zur Überprüfung des Ausmasses
sind von der Bestellerin zu tragen.
- Richtungs- und Niveauänderungen (Etagen) werden als Einheitspreis abgerechnet. Bei Konsolen mit
Sonderlängen werden Schnittkosten verrechnet. Beim Ausmass werden 5% des Materialwertes für Verschnitt dazugerechnet.
Änderungen vorbehalten - Stand 06.2022